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   VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21   

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https://dejure.org/2023,3543
VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21 (https://dejure.org/2023,3543)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.02.2023 - 3 K 789/21 (https://dejure.org/2023,3543)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 3 K 789/21 (https://dejure.org/2023,3543)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    a) Der Kläger war zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 17) der Anordnung vom 6. Juni 2020 Beschuldigter, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB geführt wurde.

    Insoweit ist auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme der Maßnahme oder, wenn diese - wie hier - noch nicht durchgeführt worden ist, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 20 ff.).

    Soweit die gegen den Kläger geführten Strafverfahren teilweise eingestellt wurden, steht dies der Annahme einer Widerholungsgefahr nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    c) Die angegriffene Anordnung erweist sich als ermessensfehlerfrei; insoweit ist das Entschließungsermessen des Beklagten angesichts der zu bejahenden Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bereits zu Gunsten der Anordnung intendiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 25).

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).

    Da Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerade gegenüber Kindern ein erhebliches Gefährdungspotenzial zukommt, da diese das Kind nicht nur aktuell gefährden, sondern erhebliche Gefahren vor allem für die weitere geistige und psychische Entwicklung eines Kindes drohen, überwiegt hier der Schutz der gefährdeten Rechtsgüter das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) (zum Umfang erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern vgl. insbesondere VG Cottbus, 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 14 ff. und [zur Verhältnismäßigkeit der Abbildung des Geschlechtsteils des Beschuldigten] Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Die Einzelrichterin teilt die Erwägung des Beklagten, dass bei Sexualdelikten regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (so auch st. Rspr., vgl. statt vieler: OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10256/18 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Cottbus, Beschlüsse vom 28. Januar 2022 - 3 L 14/22 -, juris Rn. 15 und vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 870/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Potsdam, 14.02.2023 - 3 K 789/21
    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
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